In unserer zum 01. Januar 2026 fusionierten Pfarrei Schweicher Land St. Martinus wird am 7. und 8. Februar 2026 ein Kirchengemeinderat in Listenwahl gewählt.
Die gewählten Frauen und Männer tragen für die kommenden vier Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens in unserer neuen Pfarrei. Aufgabe des neu zu wählenden Kirchengemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend und beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen in den einzelnen Orten unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.

