in Bekond, Kenn und Riol
jeweils eine Stunde vor und nach dem Gottesdienst, weitere Informationen folgen.
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In den Pfarreien des Bistums Trier, in denen die Fusion zum 01. Januar 2026 umgesetzt wird, werden am 7. und 8. Februar 2026 die pastoralen Gremien neu gewählt. In unserer neuen Pfarrei Schweicher Land St. Martinus wird ein Kirchengemeinderat in Listenwahl gewählt.
Die von Ihnen gewählten Frauen und Männer tragen für die kommenden vier Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens in unserer neuen Pfarrei Schweicher Land St. Martinus. Aufgabe des neu zu wählenden Kirchengemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend und beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen in den einzelnen Orten unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat.